Veranstaltungsdetails
- Dienstag, 29. April 2025 |
- 18.00 bis 20.00 Uhr |
Diakoniehistorisches Kolloquium "Zur Konstruktion des Rechtsverhältnisses zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbingern der Eingliederungshilfe von 1962 bis 2019"
Die Entwicklung des Sozialhilferechts seit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes 1962 bis zur Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2020 lässt sich in drei Phasen unterteilen: eine lange Periode weitgehender Freiheit der Leistungserbringer, Reformbemühungen der 1990er Jahre unter dem Einfluss des Disability Rights Movement und schließlich das Ringen um Teilhabeansprüche im Kontext eines schwindenden rechtswissenschaftlichen Interesses.
Dr. Roland Rosenow wird in seinem Vortrag an die rechtshistorische Analyse seiner Dissertation anknüpfen und untersuchen, mit welchen juristischen Konstruktionen – einschließlich der systematischen Marginalisierung rechtlicher Argumente – die von ihm als „rechtliche Deprivation“ bezeichneten Mechanismen etabliert und fortgeschrieben wurden. Dabei werden die widersprüchlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sichtbar, die mit der Umsetzung (oder Nichtumsetzung) des Bundesteilhabegesetzes bis heute fortwirken.
Dr. Rosenow hat umfassend zum Thema publiziert, u.a.
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Fuchs/Ritz/Rosenow (Hg.), SGB IX – Kommentar zum Recht behinderter Menschen mit Erläuterungen zum AGG und BGG, 7. Aufl., München 2021
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mit Eva Kocher: 24-Stunden-Live-in-Betreuung nach Sozialhilfe statt 24-Stunden-Assistenz als Eingliederungshilfe?, KJ 2022 (Heft 4), 503-507
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Anstalten im rechtsfreien Raum. Die Träger der Eingliederungshilfe machen sich ihre Regeln selbst, in: Grundrechtereport 2021, Frankfurt/M 2021, S. 121-125
Dieses diakoniehistorische Kolloquium bietet das IDSG gemeinsam mit dem IDWM als Hybridveranstaltung an.
Zur präsentischen (Seminarraum des IDWM, Bethelweg 8, 2. Etage rechts) oder digitalen Teilnahme (via Zoom) am Vortrag ist eine formlose Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich via Email an.